Der Bauturbo und die Stadt Essen

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Kurz vor Jahresende 2025 hat uns die Berliner Koalition mit einem neuen Gesetz beglückt.

Der Bauturbo wurde beschlossen.

Genau genommen ist das gar kein neues Gesetz, sondern ein paar kurze Änderungen im Baugesetzbuch.

Der Bauturbo ist deswegen auch eher ein Bauplanungsrechtsturbo. Aber das hört sich ja nicht so gewaltig und effektvoll an.

Bauplanungsrecht, also auch Stadtplanung ist immer Sache der jeweiligen Kommune. Und zwar jeder Kommune. Egal, wie klein sie ist. Während andere Aufgaben, wie zum Beispiel die der Bauordnungsbehörde nicht in jeder Kommune wahrgenommen werden, sondern meist Sache des jeweiligen Landkreises sind, ist das mit der Stadtplanung nicht so.

Für die Baugenehmigungen, auch die Genehmigungen von Bauvoranfragen ist also an vielen Stellen in der Republik die Kreisverwaltung zuständig.

Damit ist der Bauturbo auch in vielen Gemeinden gemeinsam von Kreis und Gemeinde umzusetzen, denn es geht ja genau darum, Bauprojekte mit Wohnungen schneller umzusetzen, deren Genehmigung durch Bauvoranfrage oder Bauantrag bei der Kommune angefragt ist.

Das Zusammenspiel von Bauordnungsbehörde und Stadtplanungsbehörde ist in einer kreisfreien Großstadt wie Essen anders als grade in einer kleineren kreisangehörigen Gemeinde beschreiben.

In Essen finden wir die Zuständigkeit für Stadtplanung und Bauordnungsbehörde in der Hand der Kommune. Bei uns finden wir die beiden Fachthemen sogar aktuell quasi in einer Behörde.

Im Fall einer kleinen kreisangehörigen Gemeinde macht die Festlegung des Gesetzestextes sofort Sinn.

Eine Bauherrin stellt eine Bauvoranfrage. Beim Kreis, weil der zuständig ist. Der Kreis prüft und bildet sich fachliche eine Meinung. Bislang war ein Vorhaben entweder genehmigungsfähig oder nicht. Mit dem Bauturbo kommt eine dritte Option dazu. Normalerweise nicht zulässig, kann mit den Vorgaben des Bauturbos ein Vorhaben doch zulässig sein.

Aber diese Zulässigkeit gibt es nur, wenn die Gemeinde auch zustimmt, denn es muss vom normalen Bauplanungsrecht abgewichen werden. Dafür ist ja die Gemeinde zuständig.

Also muss die Bauordnungsbehörde eine Anfrage bei der zuständigen Gemeinde stellen. Man möge bitte zustimmen.

Die Gemeinde hat dann drei Monate Zeit. Sie ist vollkommen frei in ihrer Entscheidung, ob sie zustimmt oder nicht.

Und so ist es auch in einer großen Kommune, wenn alle unter einem Dach sitzen. Da scheint das Verfahren etwas sperrig und nicht ganz logisch. Warum soll die eine Behörde sich quasi selbst in anderer Rolle fragen?

In einer Stadt wie Essen stellt sich somit vor allem die Frage nach der internen Organisation.

Nach Gesetzestext wäre der Rat zuständig, die Entscheidungen zu treffen, ob man die Zulässigkeit eines Bauvorhabens mit Bauturbo will oder nicht. Macht deswegen Sinn, weil nicht alle kleinen Kommunen so viele Ausschüsse haben, wie so eine Großstadt.

Der Städtetag hat sich die Mühe gemacht, mal zu überlegen, wie das in einer Großstadt funktionieren könnte.

Vorschlag des Städtetages ist:

  • Wenn die beiden zuständigen Verwaltungszweige doch sowieso so eng beieinander sitzen, wäre es sinnvoll für einfache Fälle gar nicht erst den Rat zu fragen, sondern fachkundig selbst zu entscheiden. Sehr sinnvolle Regelung im Sinne einer einfachen und fachkompetenten Verwaltungsarbeit.
  • Bei etwas größeren und komplexeren Vorhaben sollte nicht der Rat entscheiden, sondern der zuständige Fachausschuss. Das ist sinnvoll, denn für viele Entscheidungen der Stadtplanung ist die Entscheidungskompetenz ja sowieso schon auf den Fachausschuss delegiert.

Die wichtige Frage, die wir im ASPB und im Rat zu beantworten hatten, war ob wir in Essen der Empfehlung des Städtetages folgen wollen oder nicht.

Über diese Frage ringen grade landauf und landab viele Kommunen.

In Essen haben wir die Antwort gefunden und sie ist besonders, denn so konsequent hat das bislang offenbar keine Gemeinde für sich entscheiden.

Der ASPB hat der Verwaltung geantwortet, dass man zwar gern im Ausschuss entscheiden will, aber zunächst auch die einfachen Fälle. Es soll im ersten Schritt keine Zuständigkeit innerhalb der Verwaltung geben. Das trifft zu 100% unsere grüne Haltung dazu.

Die Bauordnungsbehörde muss nun also immer mit Bauturbofällen in den Ausschuss, der für die Stadtplanung zuständig ist.

Das hat Vorteile, denn so wird die kommunale Politik immer einbezogen. In Fachkreisen schaut man wegen dieser Organisation bereits interessiert nach Essen.

Ob die Beteiligung der Politik allerdings öffentlich passieren wird, ist noch nicht festgelegt. Wahrscheinlich nicht. So, wie die Bezirke aktuell über wichtige Bauvoranfragen und Bauanträge in ihrem Bezirk informiert werden, wird da nun auch im ASPB immer dann zusätzlich eine Vorlage auftauchen, wenn der Bauturbo bei so einem Bauantrag oder einer Bauvoranfrage greifen kann.

Und dann wird das auch nicht nur zur Kenntnis gegeben, sondern es muss entscheiden werden. Es muss eine Zustimmung erteilt werden. Oder versagt werden. Ohne Begründung. Ganz einfach.

Oder eben auch nicht ganz einfach. Denn Bauplanungsrecht ist alles, aber nicht einfach.

Und nun soll nicht mehr die Fachverwaltung entscheiden, wie bisher, sondern Laienpolitikerinnen ehrenamtlich.

Das stellt die Politik ganz allgemein, vor die wichtige Frage, wie sie sich von der bauordnungsrechlichen Fachverwaltung (wenn sie denn überhaupt eine hat als Gemeinde) beraten lassen will, damit die Entscheidungen dann auch gut werden.

In Essen haben wir die Voraussetzungen dafür gegeben, dass die Verwaltung die Politik kompetent beraten kann.

Dennoch soll auch hier ein Leitfaden erstellt werden, denn es geht auch um juristische Prinzipien, wie den Gleichbehandlungsgrundsatz für alle Antragsstellenden.

Für den Leitfaden hat der Städtetag vorgeschlagen, dass der von der Verwaltung (das sind halt die mit Ahnung vom Thema) vorbereitet und dann im Rat beschlossen wird.

Dazu wurde im ASPB von uns Grünen vorgeschlagen, dass das nicht in einem Schritt passieren soll, sondern dass der Ausschuss, die Bezirke und möglichst auch die Bürgerinnen vor dem Beschluss durch den Rat beteiligt werden sollen.

In diesen Leitlinien möchten wir Grünen gern ein paar Leitplanken verankert sehen. die sollen der Verwaltung bei der Prüfung eines Bauturboantrages helfen. Zum Beispiel dabei, einem Bauherren von Anfang an deutlich zu machen, dass in Essen Wohnungsbau nur dann eine Zustimmung findet, wenn in angemessener Weise preisgünstiger Wohnraum errichtet wird. Denn das brauchen wir. Teuere Wohnungen haben wir genug.

Worüber wir uns allerdings überhaupt keine Sorgen machen müssen, ist die Frage der Aushebelung anderer Gesetzte oder Satzungen. Das ist im Bauturbo ausgeschlossen. Für z.B. Denkmalrecht, Außenbereichssatzungen, Erhaltungssatzungen, Landschaftsplan, gilt, dass nur die Ausnahmen möglich sind, die sowieso in diesen Rechtswerken vorgesehen sind.

Es gibt bereits erste Leitfäden für die Umsetzung des Bauturbos, zum Beispiel die Stadt Berlin hat vorgearbeitet.

Es zeichnet sich allerdings nach wenigen Wochen Bauturbo, vielen Gesprächen, auch in LAG und BAG der Grünen zu den Themen Stadtplanung und Bauen ab, dass für Essen vielleicht einen Kombination aus Leitlinie und Satzungen für einige Themen oder auch Stadtgebiete die richtige Lösung sein wird.

Der Bauturbo wird von uns verlangen, dass wir auch über die stadtplanerischen Ziele der Stadt noch einmal diskutieren und Vereinbarungen treffen.

Der Bauturbo kann auch aus Grüner Sicht eine sehr gute Sache sein. Wenn nämlich damit nun beispielsweise endlich mehrere leere Bürogebäude nebeneinander auch zu Wohnzwecken benutzt werden können.

Das ging bislang nicht, denn während ein Bürogebäude in einem Wohngebiet leicht ungenutzt werden konnte ohne den Charakter der Umgebung zu verändern, konnte das zum Beispiel im Büropark an der Ruhralle nicht gelingen. Da hätte die Umnutzung eines Gebäudes einen Präzendenzfall geschaffen, der nicht händelbar gewesen wäre und das musste bislang scheitern.

Für unser so wichtiges Anliegen, bestehende Gebäude weiter zu nutzen und sehr gern auch für Wohnzwecke, kann das also tatsächlich ein echter Turbo werden.

Jetzt müssen nur noch die Investoren dafür vorbeikommen.

In kleinen ländlichen Gemeinden kann da die Chance für den Bauturbo durchaus auch im Aussenbereich liegen, denn dort gibt es oft nicht so ganz klare Abgrenzungen von Aussenbereich und Siedlungsfläche. Da mag auch die Arrondierung von Siedlungsfläche eine Option sein.

In Essen wird das kaum passieren können. Der Aussenbereich ist an den meisten Stellen gut geschützt. Über den Flächennutzungsplan kann man sich auch mit Bauturbo nicht hinwegsetzten, ebenso nicht über den Landschaftsplan. Außerdem besteht eine große Einigkeit im politischen Raum darüber, dass Stadtgrün, in der Stadt und am Stadtrand, auch im Aussenbereich nicht angetastet werden darf.

Investoren, die das versuchen wollen, werden also harten Gegenwind erhalten.

Das hat auch die erste Sonderversammlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Bauen deutlich gezeigt.

Wir hatte über die ersten „Bauturbofälle“ zu entscheiden.

Es wurde deutlich, dass der Bauturbo nicht für Anarchie in der Stadtplanung sorgt, sondern bei guter Vorbereitung der Verwaltung genau das tun kann, was er soll. Er kann mehr Wohnungen im Interesse der Stadtgesellschaft ermöglichen und gleichzeitig verhindern, dass Individualinteressen im Aussenbereich sich durchsetzen.

Bisher scheint der Bauturbo also durchaus der positiven Begleitung würdig.

Gleichzeitig sind wir Grünen natürlich gefragt, sehr wachsam und überzeugend zu sein, denn das positive Momentum muss nun in die Erarbeitung der Leitlinien und Satzungen zum Bauturbo aufrecht erhalten werden.

Man könnte also sagen. „We have work to do…“

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