
Hier die Tagesordnung der Ratssitzung.
Aus planungs- und baupolitischer Sicht waren folgende Themen dieser Ratssitzung relevant:
– Zweckentfremdungssatzung, TOP 13
– Erweiterung der Meisenburgschule, TOP 33
– Bebauungsplan 11/04 Barkhovenallee/Jacobsallee, TOP 34
– Vorhabenbezogener Bebauungsplan 10/19 Oberhausener Straße 156, TOP 35
Zweckentfremdungssatzung, TOP 13
Die SPD hat beantragt, eine Zweckentfremdungssatzung für die Stadt Essen zu erlassen. Die FDP beantragte, erst mal eine Datenerhebung zu starten, wie viele Zweckentfremdungen es in der Stadt überhaupt gibt.
Was ist eine Zweckentfremdungssatzung?
Eine Zweckentfremdungssatzung ist eine kommunale Verordnung, die den Missbrauch von Wohnraum für andere Zwecke als das Wohnen einschränkt oder verhindert. Sie dient vor allem dazu, in Städten mit Wohnraummangel Spekulation, Leerstand oder Umwandlung in
Ferienwohnungen zu regulieren.
Was regelt eine Zweckentfremdungssatzung?
• Umwandlung in Gewerberäume: Wohnungen dürfen nicht ohne Genehmigung als Büros, Arztpraxen oder andere gewerbliche Nutzungen verwendet werden.
• Leerstand: Längerer Leerstand von Wohnraum (oft ab 3–6 Monate) kann verboten oder genehmigungspflichtig sein.
• Kurzzeitvermietung: Plattformen wie Airbnb werden eingeschränkt, indem eine dauerhafte Nutzung als Ferienwohnung ohne Genehmigung untersagt wird.
• Abriss von Wohnraum: Der Abriss von Wohnungen kann genehmigungspflichtig sein, wenn kein gleichwertiger Ersatz geschaffen wird.
Warum gibt es eine Zweckentfremdungssatzung?
Viele Städte, insbesondere Großstädte mit Wohnraummangel wie Berlin, München oder Hamburg, nutzen diese Satzung, um den Wohnungsmarkt zu schützen und bezahlbaren Wohnraum zu erhalten.
Verstöße gegen die Zweckentfremdungssatzung können mit hohen Bußgeldern geahndet werden.
In unserem (noch unbeschlossenen) Wahlprogramm für die Kommunalwahl möchten wir die Zweckentfremdungssatzung als mögliches gutes Instrument erwähnen.
Die Einführung einer solchen Satzung ist aber gut abzuwägen, da sie personalintensiv ist, wenn sie wirklich wirken soll. Darum haben wir zum jetzigen Zeitpunkt die Anträge von SPD und FDP abgelehnt.
Erweiterung der Meisenburgschule, TOP 33
Hinter dieser Überschrift verbirgt sich ein richtig gutes Projekt. Die Verwaltung hat bei der Organisation des gigantischen Schulbauprogramms immer auch die Suche nach Optimierungen auf der Agenda. Und hier hat sie eine gefunden.
Von zwei Schulen, die recht nah beieinander liegen braucht die eine eine Erweiterung, die andere eine Sanierung, die bei fortlaufendem Betrieb nur mit einem Interimsgebäude möglich ist. Und nun soll die Erweiterung der einen Schule vorübergehend als Interim für die andere Schule genutzt werden. Das spart Geld und Zeit und ist sehr zu begrüßen. Wir hatten dazu bereits im Fachausschuss gesprochen, eine kleine Ergänzung der Vorlage vorgeschlagen und auch beschlossen.
Bebauungsplan 11/04 Barkhovenallee/Jacobsallee, TOP 34
Für diesen Bebauungsplan haben wir den Satzungsbeschluss gefasst.
Wie man an der Bezeichnung 11/04 erkennen kann, war die Aufstellung des Planes eine fast „never ending story“…sie begann im Novmeber 2004. Es hat also von der ersten Idee, einen Bebauungsplan aufzustellen bis jetzt mehr als zwanzig Jahre gedauert.
Das lag nicht an einer besonders langsamen Arbeitsweise der Verwaltung, sondern an der sehr komplizierten Gemengelage vor Ort.
Die Barkhovenallee kreuzt sich mit der Jacobsalle in Heidhausen, einem sehr grünen und sehr wohlsituiertem Stadtteil oberhalb des Baldeneysees im Essener Süden. Geprägt von der hangigen LAge und von sehr vielen Einfamilienhäusern ist Heidhausen eine der wenigen Ecken von Essen, die sich nicht in die Kategorie „15-Minuten-Stadt“ einsortieren lassen. Das bedeutet, dass man nicht innerhalb von wenigen Minuten alles Wesentliche erreichen kann, was man zum täglichen Leben benötigt. Schulen, Kindergärten, Nahversorgung, Ärzte zum Beispiel. Was für viele Bürger:innen somit ein Nachteil des Stadtortes ist, finden andere grade besonders gut. Aber ohne Auto ist man in Heidhausen an der Barkhovenalle schon ganz schön aufgeschmissen.
Und so diskutierten vor allem die Bürger:innen vor Ort, vertreten auch von der Bezirksvertretung, darüber, wie man die beiden Flächen, die im B-Plan geordnet werden sollten, denn am Besten bebauen könnte. Wie dicht sollte eine Bebauung sein? Was für Häuser sollen gebaut werden? Was für Menschen erwartet man ausgehend von der Art der Bebauung als neue Nachbar:innen in Heidhausen?
Ausgehend von grundsätzlich sehr verscheidenen Zielen war es auch für die jetzige Gestaltungskooperation zwischen Grünen und CDU nicht ganz einfach einen tragfähigen Kompromiss zu finden.
Wie viele Einfamilienhäuser brauchen die Menschen in Essen? Ist eine Eigentumsbildung mit einer Immobilie wichtig genug, dafür eine weniger optimal ausgenutzte Grundstücksfläche zu rechtfertigen? Wie kann die Anzahl der geförderten Wohnungen so hoch wie eben möglich werden?

Auf der Fläche A sollen Einfamilienhäuser und ein Mehrfamilienhaus errichtet werden können, auf der Fläche B ausschließlich Mehrfamilienhäuser. 60% der Wohungen in den Mehrfamilienhäusern sollen gefördert und mietpreisgebunden errichtet werden.
Es ist uns gelungen eine Lösung für diesen B-Plan zu finden, den wir, die Gestaltungskooperation, für einen guten Kompromiss halten. Er trägt die Handschrift beider Parteien.
Dieser Bebauungsplan ist der erste in Essen, der festlegt, dass 60% der Wohnungen in den Geschossbauten sozial gefördert errichtet werden sollen. Das wird den Menschen, die in Werden und in Heidhausen arbeiten und auch dort leben möchten, helfen. Schließlich will das Land NRW in der Nachbarschaft zur zukünftigen Bebauung eine Maßregelvollzugsklinik errichten, in der auch neue Arbeitsplätze entstehen werden.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan 10/19 Oberhausener Straße 156, TOP 35
Auch dieser Bebauungsplan war einige Zeit in der Bearbeitung. Seit 2019 wurde kontrovers diskutiert. Es ging dabei vor allem darum, dass auf einer Fläche, die vormals mit einem Gartencenter bebaut war und somit als Brache gilt, Wohngebäude angesiedelt werden sollen. Unmittelbar angrenzend gibt es einen Grünzug. Im Flächennutzungsplan war die Fläche vormals als Teil des Grünzugs gekennzeichnet, obwohl es sich um eine Brache handelt. Der gemeinsame Fkächennutzungsplan musste geändert werden, damit der Bebauungsplan nunmehr als Satzung beschlossen werden konnte.

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